Liebe Leserinnen und Leser,

heute fand in Berlin eine Anhörung zu der für Januar 2013 geplanten Reform der
Rundfunkgebühren statt. Im Zuge der Umstellung von einer Geräte- auf eine
Haushaltsabgabe soll die Gebührenbefreiung für behinderte Menschen gestrichen
werden. Stattdessen ist in den Plänen der Rundfunkkommission der Länder ein
ermäßigter Beitrag in Höhe von monatlich sechs Euro (anstelle von 18 Euro)
vorgesehen.

Als Vertreter des DBSV hat sich Vizepräsident Hans-Werner Lange heute im
Berliner Rathaus gegen die Abschaffung der Beitragsbefreiung für behinderte
Menschen ausgesprochen. "Die Gründe für die bestehende Sonderregelung gelten
heute wie zu Zeiten ihrer Einführung vor rund 50 Jahren. Sie soll Menschen mit
Behinderung einen Ausgleich dafür bieten, dass sie nur unter erschwerten
Bedingungen oder überhaupt nicht an gesellschaftlichen Angeboten teilhaben
können. Für blinde und wesentlich sehbehinderte Menschen kommt noch hinzu, dass
sie von der Wahrnehmung des Fernsehprogramms zu großen Teilen ausgeschlossen
bleiben", erklärte Lange.

Der DBSV nutzt die laufende Diskussion, um eine konsequente Ausweitung des
Fernsehangebots mit Audiodeskription zu fordern. Die bisherige Praxis, dass fast
ausschließlich Spielfilme und Krimis mit Audiodeskription ausgestattet und in
den dritten Programmen vielfach wiederholt werden, entspricht nicht der
UN-Behindertenrechtskonvention. Nach Artikel 30 sollen "alle geeigneten
Maßnahmen" getroffen werden, um den Zugang zu Fernsehprogrammen in
barrierefreien Formaten sicherzustellen. Auf dieser Basis fordert der DBSV, dass
in absehbarer Zeit alle Sendungen während der Hauptsendezeiten zwischen 18 und
24 Uhr barrierefrei ausgestrahlt werden.

Hans-Werner Lange machte gegenüber den Rundfunkreferenten der Länder deutlich,
dass es allein vom Angebot der Programmanbieter abhängt, ob ein ermäßigter
Beitrag von den betroffenen Menschen akzeptiert werden kann oder nicht: "Wir
lehnen es ganz klar ab, dass die durch Barrieren benachteiligten Menschen selbst
für die Beseitigung der Barrieren zahlen müssen. Erfreulicherweise nehmen wir
aber in letzter Zeit wahr, dass die Behindertenrechtskonvention durchaus ihre
Wirkung tut. Sollte sich das Fernsehprogramm tatsächlich verbessern und der
abgestufte Beitrag doch kommen, lautet unsere Forderung, dass die von
behinderten Menschen geleisteten Zahlungen zusätzlich für die Ausweitung
barrierefreier Angebote eingesetzt werden müssen. Außerdem ist sicherzustellen,
dass Blindenhilfeempfänger und taubblinde Menschen von dem Beitrag freigestellt
werden." Um ein tragfähiges Zukunftskonzept für barrierefreies Fernsehen zu
entwickeln, bot Lange die aktive Mitwirkung des DBSV an.